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Die Stammesversammlung |
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Die Stammesversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Stammes Speicher und entspricht der Mitgliederversammlung nach § 58 Abs. 4 BGB. Jedes Mitglied des Stammes Speicher gehört der mindestens einmal jährlich stattfindenden Stammesversammlung an. Stimmberechtigte Mitglieder der Stammesversammlung sind alle aktiven Mitglieder des Pfadfinderstammes Quo Vadis Speicher e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Ehrenvorsitzenden und der Stammeskornett des Stammes Speicher. In der Regel findet im Stamm Speicher die Stammesversammlung am ersten Dienstag im Februar eines Jahres statt. |
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